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UNSERE
ARGUMENTE

Demonstrationen werden häufiger, teurer und gewalttätiger.

In den letzten Jahren wurden Demonstrationen zur immensen Belastung für die Zürcher Bevölkerung. Von Klimaklebern bis zu gewalttätigen Extremisten in der Innenstadt mussten die Zürcher vieles erdulden. Die Regierung hat bis jetzt keine Anstalten gemacht sich dem Problem anzunehmen – im Gegenteil: die Stadt Zürich hat die Bewilligungspflicht, welche sie so oder so nicht durchsetzt, sogar noch gelockert.

Allein in den Jahren 2021 und 2022 mussten insgesamt 73’702h Einsatzstunden der Polizei für Demonstrationen und Kundgebungen aufgewendet werden – es verwundert daher nicht, dass die Steuerzahler in den Jahren 2015-2022 fast 24'000'000.- dafür bezahlen mussten. In diesem Zeitraum stiegen die jährlichen Kosten um 44% an.

Im Jahr 2021 wurden von einer einzelnen Organisation in zwei Tagen Einsatzkosten von 434'206.- verursacht. Diese wurden vollumfänglich von der Öffentlichkeit getragen.

Kein Verzicht auf das Verursacherprinzip bei Straftaten.

Das Verursacherprinzip ist in vielen Bereichen der Verwaltung ein Standard. Wer Kosten verursacht, soll diese auch tragen. So bezahlt man einen Betrag für einen Auszug aus dem Straf- oder Betreibungsregister, für die Autobahnvignette und selbst bei einem medizinischen Notfall trägt man einen Teil der Kosten selbst. Ausgerechnet bei Personen, welche gesetzeswidrig ihre Mitmenschen blockieren, Kosten bei der Polizei verursachen und ganze Strassenzüge verwüsten, verzichtet die Verwaltung jedoch darauf. Dies ist für jeden Bürger, welcher sich an den Kosten beteiligen muss, ein Schlag ins Gesicht. Die Anti-Chaoten-Initiative fordert, dass auch hier endlich das Verursacherprinzip umgesetzt wird.

Instrument zur Reduktion von Kosten und negativen Auswirkungen.

Ein einfaches und effizientes Mittel stellt die Bewilligungspflicht dar. Die Stadt Zürich, welche diese (entgegen dem Willen der Stadtpolizei und deren Vorsteherin) gerade für die meisten Demonstrationen abgeschafft hat, hat den Handlungsbedarf nicht nur nicht erkannt, sie handelt auch entgegen den Anliegern der eigenen Bevölkerung. Liegt eine Bewilligung vor, kennen Stadt und Stadtpolizei auch die notwendigen Details. So können öffentliche wie private Verkehrsmittel frühzeitig umgeleitet werden. Gleichzeitig sinkt der Aufwand für die Polizei, da diese den Bedarf an notwendigen Einsatzmitteln vorgängig abschätzen kann. Weil die Bewilligungspflicht die Kosten reduziert, die Auswirkungen auf die Bevölkerung minimiert und den Anliegen der Demonstranten gerecht wird, stellt diese eine zentrale Forderung unserer Initiative dar.

Rechtliches zur Bewilligungspflicht.

Eine Bewilligung für eine Demonstration in der Stadt Zürich muss lediglich drei Tage im Voraus eingereicht werden und kostet den Veranstalter zwischen 150.- und 200.-. Dass es zulässig ist eine Bewilligung einzufordern haben nicht nur das Bundesgericht, sondern auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wiederholt festgehalten. Ebenso haben diese aber auch festgehalten, dass eine Bewilligung grundsätzlich zu erteilen ist. Ausnahmen müssen gut begründet sein. Beispiele könnten sein, dass nicht mehrere Grossdemonstrationen oder Grossanlässe gleichzeitig oder am gleichen Ort stattfinden können. In diesem Falle sucht die Stadtpolizei den Dialog mit den Veranstaltern, um eine Lösung zu finden. Die Bewilligungspflicht kann aber nicht missbraucht werden, um unliebsame Demonstrationen zu verhindern – dies hat das Bundesgericht wiederholt entschieden.

In einem weiteren Urteil des EGMR wurde ebenfalls festgehalten, dass die Möglichkeit bestehen muss, dass bei unvorhersehbaren Ereignissen eine Spontanbewilligung erteilt werden kann. Da auch diese eine Form der Bewilligung ist, widerspricht diese Praxis den Forderungen der Initiative nicht.

Rechtliches zur Kostenverrechnung.

Genau wie die Bewilligungspflicht ist auch die Verrechnung der Einsatzkosten an die Verursacher zulässig. Auch hier gibt es rechtskräftige Urteile von kantonalen Gerichten wie auch des Bundesgerichtes. Auch hier gibt es jedoch einige Punkte zu beachten.

  • Die Kosten für Einzelpersonen sowie Veranstalter müssen nach oben begrenzt sein;

  • Es ist klar zu definieren Wer unter welchen Umständen wie viel (Obergrenze) Kosten zu tragen hat.

Im Vorfeld der Abstimmung wurden die Anti-Chaoten-Initiative sowie auch der Gegenvorschlag von der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit des Kantonsrates beraten. In diesen Beratungen wurden auch Rechtsexperten angehört. Die Kommission hat sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag zur Annahme empfohlen.

Steigerung der Sicherheit durch die ACI.

Die Zahlen (73'702 Einsatzstunden) zeigen auf, dass besonders unbewilligte Demonstrationen einen hohen Personalaufwand für die Polizei bedeuten. Gleichzeitig mussten wir erleben, dass die Polizei in den letzten Jahren teilweise auf weniger dringende Notrufe nicht mehr reagieren konnte und Polizeiposten teilweise sogar geschlossen bleiben mussten – der Grund: Personalmangel. Mit weniger unbewilligten Demonstrationen könnte die Polizei sich wieder vermehrt auf ihre Kernaufgabe konzentrieren – die Sicherheit der Bevölkerung. Man stelle sich vor die 73'702 Einsatzstunden hätten stattdessen für die Strafverfolgung und mehr Polizeipräsenz im öffentlichen Raum aufgewendet werden können.

Hausbesetzungen.

Monate- bis jahrelange Hausbesetzungen sind nicht nur ein Ärgernis für die Anwohner und hinterlassen zerstörte, vermüllte Liegenschaften. Sie verursachen auch regelmässige Polizeieinsätze und teure Räumungen. Auch hier fordern wir mit unserer Initiative, dass diese Kosten den widerrechtlich handelnden Besetzern in Rechnung gestellt werden.

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